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der Immobilienbranche.
30.3.2020: Damit auch während der Coronavirus-Pandemie notarielle Beurkundungen beispielsweise von Immobilienkaufverträgen, Grundschuldbestellungen oder Gesellschaftsverträgen stattfinden können, hat die Notarkammer Berlin die restriktiven Regeln, vornehmlich das Prinzip der persönlichen Anwesenheit aller Beteiligten, gelockert. War es nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, Beurkundungen mittels eines Vertreters ohne Vertretungsmacht durchzuführen, wird diese Möglichkeit für die Zeit der Coronavirus-Pandemie ausdrücklich zugelassen. Damit sollen die beteiligten Vertragsparteien ein persönliches Zusammentreffen vermeiden können, um einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus vorzubeugen.
Wenn Sie als Eigentümer Ihre Wohnung vermieten wollen, soll der Grundsatz gelten: Wer den Makler bestellt, bezahlt auch dessen Provision. Die bisherige Provisionspraxis hat sich geändert – der Auftrag an den Makler geht in aller Regel vom Vermieter aus.
Konkret bedeutet das für Sie:
Die Mietpreisbremse
Die Miete vieler Immobilien konnte in der Vergangenheit erhöht werden, indem neue Mietverträge mit einem höheren Mietzins vereinbart wurden, der oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. Diese Möglichkeit bei Neuvermietung von Bestandswohnungen wird mit der Mietpreisbremse kaum noch möglich sein. Im Detail bedeutet dies:
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