Aufgrund der Tatsache das es ständige Änderungen in der Gesetzeslage gibt und wir grundsätzlich unsere Kunden immer "up to date" halten wollen finden sie auf dieser Seite immer die wichtigsten und neuesten Informationen
der Immobilienbranche.
Wenn Sie als Eigentümer Ihre Wohnung vermieten wollen, soll der Grundsatz gelten: Wer den Makler bestellt, bezahlt auch dessen Provision. Die bisherige Provisionspraxis hat sich geändert – der Auftrag an den Makler geht in aller Regel vom Vermieter aus.
Konkret bedeutet das für Sie:
Die Mietpreisbremse
Die Miete vieler Immobilien konnte in der Vergangenheit erhöht werden, indem neue Mietverträge mit einem höheren Mietzins vereinbart wurden, der oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. Diese Möglichkeit bei Neuvermietung von Bestandswohnungen wird mit der Mietpreisbremse kaum noch möglich sein. Im Detail bedeutet dies:
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